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Großsteingräber im Pastitzer Forst

Putbus · Rügen · 54.3793° N, 13.4659° E
Großsteingräber im Pastitzer Forst

Im Pastitzer Forst bei Putbus sind bis heute viele Bodendenkmäler erhalten, zu denen Großsteingräber, Hügelgräber, Burgwälle, aber auch Schälchen- und Rillensteine gehören.

Im Pastitzer Forst bei Putbus sind bis heute viele Bodendenkmäler erhalten, zu denen Großsteingräber, Hügelgräber, Burgwälle, aber auch Schälchen- und Rillensteine gehören. Unter den Gräbern aus der Jungsteinzeit befindet sich ein bekanntes Megalithgrab (Fundplatz 2 im Pastitzer Forst) an der Bahnstrecke von Bergen nach Putbus. Trotz Spuren der Steinschlägerkolonnen ist hier das Hünenbett mit seinen Umfassungssteinen noch gut erhalten. Ursprünglich hatte das Grab - ein Großdolmen mit Windfang aus der Zeit um 3000 v. Chr. - eine Grabkammer mit vier Decksteinen, wovon zwei jedoch fehlen und einer in die Kammer gerutscht ist. Auch beim vermeintlichen Großsteingrab, Fundplatz 51, im Pastitzer Forst haben sich die Umfassungssteine größtenteils erhalten. Doch die Grabkammer ist bisher im flachen länglichen Hügel oberirdisch nicht sichtbar. Fraglich ist daher, ob diese Struktur tatsächlich ein Großsteingrab ist. Autor: Dr. Katrin Staude / Archäo Tour Rügen, archaeo-tour-ruegen.de

Großsteingräber im Pastitzer Forst – Bodendenkmäler bei Putbus auf Rügen

Im Pastitzer Forst bei Putbus haben sich bis heute bemerkenswert viele Bodendenkmäler erhalten. Zu den archäologischen Zeugnissen zählen Großsteingräber, Hügelgräber, Burgwälle sowie Schälchen- und Rillensteine. Die Anlage gehört zu den interessantesten Überresten der Jungsteinzeit auf der Insel Rügen an der Ostseeküste Mecklenburg-Vorpommerns.

Der Großdolmen an der Bahnstrecke Bergen–Putbus (Fundplatz 2)

Besonders bekannt ist das Megalithgrab an der Bahnstrecke von Bergen nach Putbus, auch als Fundplatz 2 bezeichnet. Das Hünenbett mit seinen Umfassungssteinen ist trotz Spuren früherer Steinschlägerkolonnen noch gut erhalten. Bei dem Grab handelt es sich um einen Großdolmen mit Windfang aus der Zeit um 3000 v. Chr. Ursprünglich besaß die Grabkammer vier Decksteine, von denen jedoch zwei fehlen und einer in die Kammer gerutscht ist.

Fundplatz 51 – Rätselhaftes Bodendenkmal im Pastitzer Forst

Ein weiteres Bodendenkmal ist der sogenannte Fundplatz 51 im Pastitzer Forst. Auch hier haben sich die Umfassungssteine größtenteils erhalten, doch eine oberirdisch sichtbare Grabkammer fehlt bislang. Der flache, längliche Hügel lässt offen, ob es sich tatsächlich um ein Großsteingrab handelt – ein archäologisches Rätsel, das den Ort zusätzlich interessant macht.

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Der neue Ausstellungsort im Kronprinzenpalais in Putbus. Im Jahre 1859 errichtete der Maurermeister Kummer das Eckgebäude Am Circus 1. Den Namen Kronprinzenpalais bekam das Haus, weil die Rügener Ritterschaft dieses Gebäude Kronprinz Friedrich Wilhelm von Preußen und seiner Gemahlin für ihre Aufenthalte in Putbus schenken wollte. Das Gebäude wurde 2012 von der DKB Stiftung komplett saniert. Die oberen zwei Etagen beherbergt das Amt des Biosphärenreservats Südost-Rügen. Das Erdgeschoss und die Kellergewölbe teilen sich der kunstfest rügen e.V. unter der künstlerischen Leitung von Susanne Burmester sowie die DKB Stiftung. Seit Ostern 2013 finden hier regelmäßig Ausstellungen zeitgenössischer Kunst und Kulturveranstaltungen statt.

Kurverwaltung Putbus

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Touristinformation der Kurverwaltung Putbus. In der Kurverwaltung / Touristeninformation erhalten Sie touristische Leistungen, Gastgeberkataloge, Auskünfte zu Bus - Bahn - Schiff, Ticket-Service (Theater, Königstuhl, Störtebeker, Sonderveranstaltungen), Informationen zu Stadt- und Parkführungen und es werden Infomaterialien verkauft. Die Anmeldung und Abwicklung sämtlicher Belange der Kurabgabe erfolgt ebenfalls an dieser Stelle. Öffnungszeiten: Januar - April: Montag - Freitag 10:00 - 16:00 Uhr Mai - September: Montag - Samstag 10:00 - 17:00 Uhr, Sonn-/Feiertager 10:00 - 14:00 Uhr Oktober - Dezember: Montag - Freitag 10:00 - 16:00 Uhr Kurtaxe: Hauptsaison (01. Mai - 31. Okt.) Erwachsene 2,00 EUR / Ermäßigt 1,00 EUR Nebensaison (01. Nov. - 30. April) Erwachsene 1,50 EUR / Ermäßigt 0,75 EUR weitere Infos: Kurabgagefrei sind Kinder unter 14 Jahren. Schwerbehinderte mit einer Erwerbsminderung von 100 % und deren Begleitperson gegen Vorlage des entsprechenden amtlichen Ausweises. Ermäßigung gilt für Kinder von 14 - 17 Jahren. Schüler, Azubis und Studenten bis 27 Jahre(mit vorgelegtem Nachweis). Schwerbehinderte mit einer Erwerbsminderung von 60 %.