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Schloss Putbus

Schloss Putbus
📍

Alleestraße 34

18581 Putbus

Das Schloss Putbus ist der ehemals herrschaftliche Sitz der Fürsten von Putbus in der gleichnamigen 1810 gegründeten Stadt Putbus auf Rügen. Das Gebäude wurde 1962 gesprengt und die Reste bis 1964 abgetragen. Heute ist nur noch der Umriss des Gebäudes in der Grünfläche und die Seeterasse erkennbar. Die Geschichte dieses Bauwerkes reicht bis in die slawische Zeit zurück. In der jüngeren Vergangenheit, 1827 bis 1832 wurde das Schloss nach Entwürfen des Berliner Architekten Johann Gottfried Steinmeyer, der das Schloss im klassizistischen Stil prägte, umgebaut. Auftraggeber war der Putbusser Stadtgründer Malte. Ein Brand zerstörte am 23. Dezember 1865 weite Teile des neuen Schlosses. 1872 wurde das Schloss im Stil des Neoklassizismus umgebaut. Es war bis zum Jahr 1944 im Besitz der Familie zu Putbus und stand nach der Inhaftierung von Malte von Putbus unter Verwaltung der Nationalsozialisten. Mit dem Ende des Zweiten Weltkriegs erfolgte die Plünderung und da keine Nutzung vorgesehen war, begann der Materialabtrag und der Verfall. Ein letzter Wiederaufbauversuch 1955 wurde nicht vollendet. Im Jahr 1957 wurde dann schließlich der Abriss des Schlosses aus ideologischen und finanziellen Gründen beschlossen. 1962 erfolgte die Sprengung des Gebäudes, bis 1964 wurden die Reste dann abgetragen. Übrig blieb schließlich nur die Seeterasse.

Schloss Putbus – Geschichte eines verschwundenen Fürstensitzes auf Rügen

Das Schloss Putbus war einst der herrschaftliche Mittelpunkt der gleichnamigen Stadt auf der Insel Rügen in Mecklenburg-Vorpommern. Gegründet wurde die Planstadt Putbus 1810 vom Fürsten Malte, der das Schloss zwischen 1827 und 1832 durch den Berliner Architekten Johann Gottfried Steinmeyer im klassizistischen Stil umgestalten ließ. Das Ergebnis war eines der bedeutendsten Adelssitze der Ostseeregion.

Brand, Wiederaufbau und schließlich die Sprengung des Schlosses Putbus

Ein verheerender Brand am 23. Dezember 1865 zerstörte weite Teile des Gebäudes. Der anschließende Wiederaufbau erfolgte 1872 im Stil des Neoklassizismus. Bis 1944 blieb das Schloss im Besitz der Familie zu Putbus. Nach Kriegsende wurde es geplündert, verfiel zusehends und ein letzter Wiederaufbauversuch 1955 scheiterte. Aus ideologischen und finanziellen Gründen beschlossen die Behörden 1957 den Abriss – 1962 wurde das Schloss gesprengt, bis 1964 die letzten Reste abgetragen.

Was heute noch von Schloss Putbus zu sehen ist

Vom einstigen Fürstensitz ist heute kaum mehr übrig. Lediglich der Umriss des Gebäudes zeichnet sich noch in der Grünfläche ab, und die Seeterrasse ist als letztes bauliches Zeugnis erhalten geblieben. Ein stiller, aber eindrucksvoller Ort, der die wechselvolle Geschichte Rügens und der gesamten Ostseeküste spürbar macht.

Anreise nach Putbus mit Bahn, Auto und Fähre

Putbus ist bequem mit der Bahn erreichbar – der Bahnhof Putbus liegt nur rund einen Kilometer vom ehemaligen Schlossstandort entfernt. Mit dem Auto bieten sich die Autobahnauffahrten Samtens oder Garz an, beide etwa zehn bis elf Kilometer entfernt. Wer mit der Fähre anreist, landet am nahegelegenen Fährhafen in nur gut zwei Kilometern Entfernung.

Weitere Sehenswürdigkeiten in Putbus

Orangerie Putbus

Orangerie Putbus

📍 Putbus

In der Orangerie trefft ihr auf zeitgenössische Kunst in klassizistischem Ambiente. Wechselausstellungen laden euch ein, Neues zu entdecken – kulturell, inspirierend, mitten in Putbus. Seit den 1970er Jahren konnte sich die Orangerie Putbus als „Künstlerisches Ausstellungszentrum der Insel Rügen“ etablieren, mit einer nicht nur regional bedeutsamen Ausstrahlung in kulturpolitisch schwieriger Zeit. Nach der Wende setzte der Kunstverein bis Mitte der 90er Jahre des 20. Jahrhunderts Ausstellungsakzente, danach die Stadt Putbus in Eigenregie. 2009 und 2010 war die Orangerie Domizil der „Galerie des Landkreises“, die durch den Kunstverein zu einer wichtigen Adresse für die Vermittlung aktueller Positionen der Gegenwartskunst wurde. Die KulturStiftung Rügen, seit 2011 Mieterin in der Orangerie, verfolgt im Sinne ihres Gründers Hans Marquardt (1920-2004), eine ausgewogene Ausstellungsprogrammatik, wobei eigene Ausstellungen aus der Sammlung der KulturStiftung und der durch sie vertretenen Künstler ebenso eine Rolle spielen. Aber auch Positionen, die von der Galerie des Landkreises Vorpommern-Rügen seit 1995 bis heute vertreten werden.

Kronprinzenpalais Putbus

Kronprinzenpalais Putbus

📍 Putbus

Der neue Ausstellungsort im Kronprinzenpalais in Putbus. Im Jahre 1859 errichtete der Maurermeister Kummer das Eckgebäude Am Circus 1. Den Namen Kronprinzenpalais bekam das Haus, weil die Rügener Ritterschaft dieses Gebäude Kronprinz Friedrich Wilhelm von Preußen und seiner Gemahlin für ihre Aufenthalte in Putbus schenken wollte. Das Gebäude wurde 2012 von der DKB Stiftung komplett saniert. Die oberen zwei Etagen beherbergt das Amt des Biosphärenreservats Südost-Rügen. Das Erdgeschoss und die Kellergewölbe teilen sich der kunstfest rügen e.V. unter der künstlerischen Leitung von Susanne Burmester sowie die DKB Stiftung. Seit Ostern 2013 finden hier regelmäßig Ausstellungen zeitgenössischer Kunst und Kulturveranstaltungen statt.

Kurverwaltung Putbus

Kurverwaltung Putbus

📍 Putbus

Touristinformation der Kurverwaltung Putbus. In der Kurverwaltung / Touristeninformation erhalten Sie touristische Leistungen, Gastgeberkataloge, Auskünfte zu Bus - Bahn - Schiff, Ticket-Service (Theater, Königstuhl, Störtebeker, Sonderveranstaltungen), Informationen zu Stadt- und Parkführungen und es werden Infomaterialien verkauft. Die Anmeldung und Abwicklung sämtlicher Belange der Kurabgabe erfolgt ebenfalls an dieser Stelle. Öffnungszeiten: Januar - April: Montag - Freitag 10:00 - 16:00 Uhr Mai - September: Montag - Samstag 10:00 - 17:00 Uhr, Sonn-/Feiertager 10:00 - 14:00 Uhr Oktober - Dezember: Montag - Freitag 10:00 - 16:00 Uhr Kurtaxe: Hauptsaison (01. Mai - 31. Okt.) Erwachsene 2,00 EUR / Ermäßigt 1,00 EUR Nebensaison (01. Nov. - 30. April) Erwachsene 1,50 EUR / Ermäßigt 0,75 EUR weitere Infos: Kurabgagefrei sind Kinder unter 14 Jahren. Schwerbehinderte mit einer Erwerbsminderung von 100 % und deren Begleitperson gegen Vorlage des entsprechenden amtlichen Ausweises. Ermäßigung gilt für Kinder von 14 - 17 Jahren. Schüler, Azubis und Studenten bis 27 Jahre(mit vorgelegtem Nachweis). Schwerbehinderte mit einer Erwerbsminderung von 60 %.