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Schlosspark Putbus

Schlosspark Putbus
📍

Wreechener Weg 14

18581 Putbus

Obwohl das Schloss Putbus, der ehemals herrschaftlicher Sitz der Fürsten von Putbus, bereits 1962 dem Erdboden gleich gemacht wurde, erinnert der wunderschöne Schlosspark noch heute an diese prunkvolle Zeit. Magnolien und Mammutbäume zieren den im englischen Stil angelegten Garten. Angelegt wurde der Park 1804 vom Stadtgründer Wilhelm Malte I. zu Putbus, ursprünglich in französischem Stil. Später wurde er im Stil eines englischen Landschaftsparks weitergeführt. Das klassizistische Schloss, um welches der Park angelegt worden war, wurde leider in den 60er Jahren des 20. Jahrhunderts abgerissen. Noch erhalten sind die Orangerie, der Marstall, das Mausoleum, die Pfarr- und die Schlosskirche, sowie das Affen- und Vogelhaus. Damals wie heute ist Putbus nicht nur durch sein Schloss und den Circus bekannt, sondern auch durch seine landschaftlich reizvolle Umgebung. Nicht verwunderlich, dass sogar Caspar David Friedrich die Putbuser Gegend bereiste. Die gewonnenen Eindrücke ließ er beispielsweise in die Gemälde „Ein Blick auf Putbus“ und „Landschaft mit Regenbogen“ einfließen.

Weitere Sehenswürdigkeiten in Putbus

Orangerie Putbus

Orangerie Putbus

📍 Putbus

In der Orangerie trefft ihr auf zeitgenössische Kunst in klassizistischem Ambiente. Wechselausstellungen laden euch ein, Neues zu entdecken – kulturell, inspirierend, mitten in Putbus. Seit den 1970er Jahren konnte sich die Orangerie Putbus als „Künstlerisches Ausstellungszentrum der Insel Rügen“ etablieren, mit einer nicht nur regional bedeutsamen Ausstrahlung in kulturpolitisch schwieriger Zeit. Nach der Wende setzte der Kunstverein bis Mitte der 90er Jahre des 20. Jahrhunderts Ausstellungsakzente, danach die Stadt Putbus in Eigenregie. 2009 und 2010 war die Orangerie Domizil der „Galerie des Landkreises“, die durch den Kunstverein zu einer wichtigen Adresse für die Vermittlung aktueller Positionen der Gegenwartskunst wurde. Die KulturStiftung Rügen, seit 2011 Mieterin in der Orangerie, verfolgt im Sinne ihres Gründers Hans Marquardt (1920-2004), eine ausgewogene Ausstellungsprogrammatik, wobei eigene Ausstellungen aus der Sammlung der KulturStiftung und der durch sie vertretenen Künstler ebenso eine Rolle spielen. Aber auch Positionen, die von der Galerie des Landkreises Vorpommern-Rügen seit 1995 bis heute vertreten werden.

Kronprinzenpalais Putbus

Kronprinzenpalais Putbus

📍 Putbus

Der neue Ausstellungsort im Kronprinzenpalais in Putbus. Im Jahre 1859 errichtete der Maurermeister Kummer das Eckgebäude Am Circus 1. Den Namen Kronprinzenpalais bekam das Haus, weil die Rügener Ritterschaft dieses Gebäude Kronprinz Friedrich Wilhelm von Preußen und seiner Gemahlin für ihre Aufenthalte in Putbus schenken wollte. Das Gebäude wurde 2012 von der DKB Stiftung komplett saniert. Die oberen zwei Etagen beherbergt das Amt des Biosphärenreservats Südost-Rügen. Das Erdgeschoss und die Kellergewölbe teilen sich der kunstfest rügen e.V. unter der künstlerischen Leitung von Susanne Burmester sowie die DKB Stiftung. Seit Ostern 2013 finden hier regelmäßig Ausstellungen zeitgenössischer Kunst und Kulturveranstaltungen statt.

Kurverwaltung Putbus

Kurverwaltung Putbus

📍 Putbus

Touristinformation der Kurverwaltung Putbus. In der Kurverwaltung / Touristeninformation erhalten Sie touristische Leistungen, Gastgeberkataloge, Auskünfte zu Bus - Bahn - Schiff, Ticket-Service (Theater, Königstuhl, Störtebeker, Sonderveranstaltungen), Informationen zu Stadt- und Parkführungen und es werden Infomaterialien verkauft. Die Anmeldung und Abwicklung sämtlicher Belange der Kurabgabe erfolgt ebenfalls an dieser Stelle. Öffnungszeiten: Januar - April: Montag - Freitag 10:00 - 16:00 Uhr Mai - September: Montag - Samstag 10:00 - 17:00 Uhr, Sonn-/Feiertager 10:00 - 14:00 Uhr Oktober - Dezember: Montag - Freitag 10:00 - 16:00 Uhr Kurtaxe: Hauptsaison (01. Mai - 31. Okt.) Erwachsene 2,00 EUR / Ermäßigt 1,00 EUR Nebensaison (01. Nov. - 30. April) Erwachsene 1,50 EUR / Ermäßigt 0,75 EUR weitere Infos: Kurabgagefrei sind Kinder unter 14 Jahren. Schwerbehinderte mit einer Erwerbsminderung von 100 % und deren Begleitperson gegen Vorlage des entsprechenden amtlichen Ausweises. Ermäßigung gilt für Kinder von 14 - 17 Jahren. Schüler, Azubis und Studenten bis 27 Jahre(mit vorgelegtem Nachweis). Schwerbehinderte mit einer Erwerbsminderung von 60 %.