Schloss Neustadt-Glewe
Schlossfreiheit 1
19306 Neustadt-Glewe
Schloss Neustadt-Glewe – Herzogliche Nebenresidenz an der Elde
Das Schloss Neustadt-Glewe gehört zu den bemerkenswerten historischen Bauwerken im Binnenland von Mecklenburg-Vorpommern. Herzog Adolf Friedrich I. ließ das Schloss 1618/19 an einem westlichen Seitenarm der Elde errichten, unweit der alten Burg. Es sollte den mecklenburgischen Herzögen künftig als Nebenresidenz dienen – ein Zeugnis höfischer Kultur, wie sie sich ähnlich auch in den historischen Städten Wismar, Schwerin oder Güstrow findet.
Barock auf Eichenpfählen – Architektur im holländischen Klassizismus
Wegen des feuchten Untergrunds an der Elde wurde das zweigeschossige Schloss auf hunderten Eichenpfählen gegründet. Der herzogliche Baumeister Gerhardt Evert Pilooth entwarf die Dreiflügelanlage im Stil des holländischen Klassizismus, verstarb jedoch kurz nach Baubeginn. Fast hundert Jahre dauerte es, bis der Bau fertiggestellt war. Allein die Innenausstattung beanspruchte acht Jahre: 1.600 Quadratmeter Deckenfläche wurden mit aufwendigen Stuckarbeiten verziert, und 32 Kamine mit Rosetten, Gesimsen und Figuren geschmückt. Von 1725 bis 1735 residierte hier Christian Ludwig II., der spätere Herzog von Mecklenburg-Schwerin.
Vom Verfall zur Sanierung – Das Schloss heute
Nach dem Zweiten Weltkrieg diente das Schloss zunächst als Unterkunft für Flüchtlinge und Obdachlose, zu DDR-Zeiten als Bildungseinrichtung, Bibliothek und Mittagsküche. Das auf Pfählen ruhende Gebäude verfiel zunehmend und stand nach der Wende vorübergehend leer. Ab Mitte der 1990er Jahre wurde es aufwendig saniert. Polnische Spezialisten restaurierten die prachtvollen Stuckdecken behutsam in ihren ursprünglichen Zustand. Heute beherbergt das Schloss ein Hotel.
Anreise nach Neustadt-Glewe – Bahn und Autobahn
Neustadt-Glewe ist gut erreichbar: Der Bahnhof Neustadt-Glewe liegt nur rund 0,7 km vom Schloss entfernt. Mit dem Auto bieten sich die nahegelegenen Autobahnanschlusstellen Neustadt-Glewe an, beide in weniger als 2,5 km Entfernung.